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Sehr lesenswert: Bundesrichter Fischer zur Praxis der Revisionsentscheidungen am BGH

Liebe Leser, wer einmal die Gelegenheit hatte, in die Arbeitswirklichkeit deutscher Gerichte hineinzuschauen, der muss sie einfach mögen: Die wöchentliche Kolumne des sprachmächtigen Bundesrichters Thomas Fischer in der ZEIT. Ich liebe es einfach, wie er es schafft, den Kollegen in wenigen Worten und so hinreichend verklausuliert, dass es nicht gleich auffällt, um die Ohren zu knallen, dass ihre geübte und so vehement gegen jegliche Veränderung verteidigte Arbeitsweise mindestens rechts-, ja wenn nicht gar verfassungswidrig ist. Ein Beispiel? Hier: "Das "Vier-Augen"-Prinzip ist daher selbstverständlich keine Erhöhung der Sicherheit, sondern eine eklatante Beschneidung der Kognitionsmöglichkeit von fünf Fünftel auf zwei Fünftel. Die Verwendung des Worts an dieser Stelle ist ein schönes Beispiel für sprachliche Verkommenheit, mit welcher ein eklatanter Mangel euphemistisch in sein Gegenteil umgedeutet wird." Andererseits tut es ganz gut zu wissen, dass auch